
In einem hochpolitisierten Umfeld gelang es im Verhandlungsprozess, einen breiten internationalen Konsens zu erreichen – nicht trotz, sondern wegen der unterschiedlichen Perspektiven. Die CEDAW steht damit nicht nur für einen historischen Fortschritt in den Frauenrechten, sondern auch für ein Paradebeispiel konstruktiver und nachhaltiger Verhandlungsführung.
Frauenrechtskonvention (CEDAW)
3. September 1981

Am 3. September 1981 trat ein Abkommen in Kraft, das bis heute als wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung gilt: das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW – Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women).
Erstmals verpflichteten sich Staaten weltweit, nicht nur Diskriminierung zu verbieten, sondern aktiv für Gleichstellung einzutreten.
189 Staaten haben die Konvention mittlerweile ratifiziert. Darin wird Diskriminierung definiert als jede Unterscheidung, jeder Ausschluss oder jede Einschränkung aufgrund des Geschlechts – sei es in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft oder Kultur. Um Fortschritte sichtbar zu machen, müssen die Vertragsstaaten mindestens alle vier Jahre Berichte beim zuständigen UN-Ausschuss einreichen. Dort wird überprüft, welche Maßnahmen umgesetzt wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht.
Die UN-Frauenkonvention ist somit mehr als ein juristisches Dokument. Sie steht für die Fähigkeit, in einem internationalen Umfeld voller Gegensätze – politisch, kulturell und wirtschaftlich – einen Konsens zu erzielen. Dass sich so viele Staaten auf gemeinsame Prinzipien einigen konnten, war das Ergebnis intensiver Verhandlungen.

Die CEDAW im Lichte des Harvard-Kreises
Atmosphäre schaffen: „Hart in der Sache, weich zu den Menschen“
Die diplomatische Landschaft der 1970er-Jahre war geprägt von Misstrauen und Blockbildung. Dennoch gelang es, über Jahre hinweg eine konstruktive Gesprächsbasis zu entwickeln. Informelle Kontakte und Arbeitsgruppen ermöglichten es, Vertrauen zwischen Vertreterinnen unterschiedlichster Kulturen und Ideologien aufzubauen. Die Bereitschaft, trotz Differenzen empathisch im Dialog zu bleiben, schuf das Fundament für die spätere Einigung.
Interessen hinter Positionen erkennen
Die Standpunkte einzelner Staaten zu Frauenrechten unterschieden sich stark. Durch intensive Anhörungen und Arbeitskreise konnten Vorbehalte, Missverständnisse und kulturelle Narrative offen thematisiert werden. Entscheidend war, Diskriminierung von Frauen nicht als westliches Anliegen, sondern als universelles Problem darzustellen – ein Perspektivwechsel, der nur durch aktives Zuhören und Respekt vor anderen Sichtweisen möglich wurde.
Gemeinsame Interessen statt Maximalforderungen
Indem die Delegierten politische Maximalforderungen von den dahinterliegenden Interessen trennten, eröffneten sich neue Spielräume: Schutz vor Gewalt, Zugang zu Bildung und Selbstbestimmung waren Anliegen, die viele teilten. So gelang es, sich in strittigen Punkten auf übergeordnete Werte und die zukünftige Entwicklung zu verständigen, statt auf sofortige Detailregelungen zu bestehen.
Kreative Optionen für Win-Win-Lösungen
Statt starre Formeln durchzusetzen („so oder gar nicht“), entwickelten die Verhandelnden flexible Umsetzungsmodelle, Interpretationsspielräume und Übergangsfristen. Die offene Diskussion über unterschiedliche Umsetzungspfade machte es möglich, dass viele Länder trotz Vorbehalten beitraten. Diese kreative Phase war entscheidend für das breite internationale Echo.
Objektive Kriterien als Maßstab
Die Erfolgskontrolle orientierte sich nicht am kleinsten politischen Nenner, sondern an international akzeptierten Standards: Menschenrechtsnormen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen der UN in Gleichstellungspolitik bildeten die Grundlage. Neu war die Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus (CEDAW-Ausschuss, Schattenberichte der Zivilgesellschaft), der Rechenschaft auf objektiver Basis ermöglichte.
Umgang mit Alternativen und Vorbehalten
Trotz internationalen Drucks blieb der Kreis der Mitzeichner offen, und nationale Vorbehalte wurden explizit zugelassen. Damit konnten Staaten ihre „beste Alternative“ (Einzelmaßnahmen oder Nichtbeitritt) gegen den Beitritt abwägen. Diese Flexibilität respektierte die Handlungsspielräume der einzelnen Staaten, ohne das Gesamtziel zu gefährden.

Quellen & Weitere Informationen
- https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/deutschland-im-menschenrechtsschutzsystem/vereinte-nationen/vereinte-nationen-menschenrechtsabkommen/frauenrechtskonvention-cedaw
- https://unwomen.de/cedaw/
- https://www.vernetzungsstelle.de/themen/cedaw-/-un-frauenrechtskonvention
- https://www.beobachtungsstelle-gesellschaftspolitik.de/f/beb2500193.pdf
- https://www.boell.de/de/40-jahre-un-frauenrechtskonvention
- https://www.frauenrechtskonvention.de/